Verbotenes Autorennen

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 10. Okt 2017 zum Thema Verkehrsrecht

In einem aktuellen Fall, den das Berliner Kammergericht zu entscheiden hatte, (vgl. KG vom 07.06.2017, Az: 3 Ws (B) 117/17 und 118/17) waren zwei Betroffene wegen eines verbotenen Rennens zu einem Bußgeld verurteilt worden und waren dagegen vorgegangen.

Bei dem hier zu beurteilenden Sachverhalt hatten zwei Betroffene mit ihren Fahrzeugen nebeneinander fahrend spontan die Fahrzeuge mit durchdrehenden Reifen und aufheulendem Motor beschleunigt, abgebremst und wieder beschleunigt. Den Betroffenen ging es anscheinend dabei zu ermitteln, welches Fahrzeug stärker beschleunigt. Schlimmeres passiert war dabei zum Glück nicht.
Die juristische Frage war hierbei, ob für die Annahme eines verbotenen Rennens das Erreichen der absoluten Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist oder nicht. Das Kammergericht hat letztlich für die Annahme eines verbotenen Rennens im Sinne des § 29 Abs. 1 StVO ein derartiges Messen des Beschleunigungsverhaltens als ausreichend angesehen, auf das Erreichen einer Höchstgeschwindigkeit komme es nicht an.

Dies dürfte auch richtig sein. Auch hat der Gesetzgeber hinsichtlich diverser Fälle von Autorennen mit schlimmsten Folgen in der Vergangenheit reagiert, so dass durch eine kürzliche Gesetzesänderung die verbotenen Rennen anstatt wie bisher als Ordnungswidrigkeit, zukünftig nunmehr als Straftat durch den neu eingeführten § 315d StGB geahndet werden können.

Ob man in einem konkreten Fall sich gegen einen Vorwurf wehren kann, lässt sich regelmäßig nur durch frühzeitige Prüfung des Einzelfalls durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sicherstellen.

 

 

 


Beitrag erschienen in: Rudow Live

Weitere Artikel

Wie man die Chancen erhöht, einen Vergewaltiger zu überführen

Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.

Zum Artikel

Roland Weber MBE zu Gast im True Crime Podcast vom Tagesspiegel: “Tatort Berlin”

Im True-Crime-Podcast „Tatort Berlin“: Warum ein Rentner seine große Liebe tötet" ist Rechtsanwalt Roland Weber zu Gast und spricht über einen Fall, der die schrecklichste Seite des Pflegedesasters offenbart ...

Zum Artikel

Experteninterview mit Roland Weber MBE in STERN CRIME PLUS

Vor Gericht geht es um viel: Schuld, Unschuld, Strafe und Freiheit. Um wen es kaum geht: die Opfer und ihre Angehörigen. Nebenklage-Spezialist Roland Weber verschafft ihnen Gehör ...

Zum Artikel

Büro Berlin-Mitte

Calvinstraße 23
10557 Berlin

Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704

Email: info@wup.berlin

Kontaktieren Sie unsKontakt