Führerschein mit 17 – Was ist zu beachten? Teil 2

Eingetragen von Rechtsanwalt Markus Lehmann am 15. Okt 2010 zum Thema Verkehrsrecht

In allen Bundesländern ist nun der Modellversuch „Begleitetes Fahren“ oder auch genannt „Führerschein mit 17“ eingeführt worden.
Anschließend an den letzten Artikel aus dem September-Heft folgen nun weitere Ausführungen zu verschiedenen Verstößen und deren Folgen im Zusammenhang mit dem Führerschein mit 17.

Fahren mit einer alkoholisierten Begleitperson
Auch die Fahrt mit einer Begleitperson, welche erkennbar die zulässige Alkoholisierung von 0,5 Promille überschritten hat oder unter Drogeneinfluss steht, führt zum zwingenden Widerruf der Fahrerlaubnis gemäß § 6e Abs.3 S.1 StVG. Auch hier bedarf es zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Fahren ohne Prüfbescheinigung
Wird die vorhandene Prüfbescheinigung beim Fahren nicht mitgeführt, steht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro im Raum.

Fahren mit der Prüfbescheinigung nach dem 18. Lebensjahr
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist man berechtigt auch ohne Begleitung zu fahren. Nach dem 18. Geburtstag muss daher innerhalb von maximal drei Monaten ein vollwertiger Führerschein beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt und abgeholt werden. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden. Danach stellt das Fahren ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarnungsgeld mit einem Regelsatz von 10 € geahndet.

Fahrten im Ausland
Zu beachten ist, dass die deutsche Prüfbescheinigung nicht im Ausland anerkannt wird und somit nicht zum Fahren im Ausland berechtigt. Somit drohen beim Fahren im Ausland erhebliche Strafen nach dem jeweiligen Recht des anderen Landes.
Einzige Ausnahme hierfür ist das Fahren in Österreich, dort wird die Prüfbescheinigung als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt.

Verstoß im Rahmen des Versicherungsvertrags
Unbedingt zu beachten ist der persönlich abgeschlossene Kfz-Versicherungsvertrag, welcher in manchen Fällen mit einem bestimmten Mindestalter des Fahrers verbunden ist.  Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verliert das Fahrzeug zwar nicht automatisch den Haftpflicht-Versicherungsschutz, die Versicherung kann aber Nachzahlungen als Vertragsstrafe fordern und selbst die Kündigung durch den Versicherer ist möglich.

Lesen Sie auch:
Führerschein mit 17 – Was ist zu beachten? Teil 1
Führerschein mit 17 – Was ist zu beachten? Teil 2


Beitrag erschienen in: Rudow Live

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