Tipps von RA Lehmann zum Urteil des AG Bremen vom 13.12.12., 9 C 330/11
Nach einem vom Gegner verschuldeten Unfall hatte sich ein fast 70-ig jähriger Rentner für 5 Tage einen Mietwagen (Kosten ca. 700 €) genommen, war aber nur 44 km in der Zeit gefahren. Die Versicherung monierte die hohen Kosten im Vergleich zur geringen Fahrleistung, das Gericht gab aber (richtigerweise) dem Rentner Recht, da es nicht auf die Gesamtfahrstrecke ankommen kann, sondern dass vorliegend für den Rentner ein schutzwürdiges Interesse bestand ein Fahrzeug – auch für kleinere Einkaufsfahrten oder Fahrten zum Arzt – vorzuhalten.
Beitrag erschienen in: Rudow Live
Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben.
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