Kosten
Schon vor der ersten Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt stellen sich für viele Rechtssuchende wichtige Fragen im Zusammenhang mit den damit verbundenen Kosten. Nachfolgende Auflistung der häufig gestellten Fragen soll einen Überblick darüber geben, wie wir dieses Thema behandeln.
1. Kostet das erste Gespräch beim Anwalt etwas und wenn ja, wie viel?
Zunächst ermitteln wir im kostenfreien Vorgespräch mit dem potenziellen Mandanten den Umfang unserer Tätigkeit. Erst danach können wir die Vergütung und mögliche sonstige Kosten (z.B. Gerichts-, Dolmetscher- oder Sachverständigengebühren) angeben. Sodann entscheidet der Mandant, ob und in welchem Umfang er uns beauftragen möchte. Das Vorgespräch wird häufig telefonisch geführt, so dass unnötige Anfahrten vermieden werden können.
2. Muss ich die Beratung und Vertretung immer selbst bezahlen?
Auch hier wird im Vorgespräch geklärt, ob z.B. eine bestehende Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe oder ein Beratungsschein für die Übernahme des Honorars in Betracht kommen. Erst wenn all diese Möglichkeiten ausscheiden, ist die Tätigkeit des Anwalts selbst zu zahlen.
3. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung für meinen Fall. Kann ich den Anwalt überhaupt noch selbst auswählen oder muss ich dann selber zahlen?
Versicherungen „empfehlen“ häufiger Anwälte aus verschiedenen Gründen. Trotzdem können Sie sich den Anwalt aussuchen, von dem Sie vertreten werden wollen. Die Versicherung kann sich nicht weigern, die Kosten zu übernehmen.
4. Wie behalte ich den Überblick über die Anwaltskosten nach erfolgter Beauftragung?
Wir besprechen die Kosten zuvor. So weiß der Mandant, ob sein Fall eine einmalige Gebühr auslöst oder ob weitere Gebühren hinzukommen können. Auch die Höhe der weiteren Gebühren wird vorab besprochen, so dass der Mandant immer Kenntnis über die Kosten hat.
5. Kann ich mit dem Anwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren?
Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen. Eine erfolgsabhängige Vergütung ist aber nur in engen Grenzen möglich. Dies hängt von der konkreten Fallkonstellation ab und wird mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt erörtert.
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