Versicherungsrecht
Es dürfte fast jeden Haushalt in Deutschland betreffen, denn Versicherungen zu den unterschiedlichsten Bereichen gehören zum alltäglichen Leben und dessen Absicherung einfach dazu.
In bestimmten Bereichen, wie z.B. für das Halten eines Kraftfahrzeuges ist es sogar vom Gesetzgeber als Pflicht vorgeschrieben, dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und nachgewiesen werden muss.
In vielen anderen Bereichen ist es zur Absicherung einer Vielzahl der verschiedensten Risiken des Lebens zumindest ratsam, einen entsprechenden Versicherungsschutz zu haben.
Dies sind beispielsweise Lebens-, private Kranken-, Kranken(haus)tagegeld-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflicht-, Kasko-, Rechtschutz-, Renten-, und Hausratversicherungen, um nur einige aufzuzählen.
In diesem Zusammenhang ergeben sich dann aber spätestens im Schadensfall leider oft auch diverse Probleme, so dass fachkundige anwaltliche Unterstützung notwendig wird.
Dies gilt umso mehr, als es per 01.01.2008 zu einer der tiefgreifendsten Reformen des jedem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gekommen ist, da gerade die konkrete Ausgestaltung der diversen strukturellen Änderungen erst die Praxis, insbesondere die dazu erwartende Rechtsprechung in der nächsten Zukunft zeigen wird.
Abschluss der Versicherung
Bereits beim Abschluss von Versicherungen können Probleme und Fragen aufkommen, wenn z.B. streitig ist, ob und zu welchem Vertragsinhalt eine Versicherung und ggf. ab welchem Zeitpunkt zustande gekommen ist.
Auch treten regelmäßig Probleme auf, wenn Versicherungen Anträge - unter Umständen unberechtigt – ablehnen oder dies von Risikoausschlüssen oder Risikozuschlägen abhängig machen wollen.
Oft stellt sich auch die Frage, ob bereits vor Beginn des Versicherungsvertrages Versicherungsschutz, wie im Falle der sogenannten „vorläufigen Deckung“ bei der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht.
Bei allen diesen Fragen können wir sowohl beratend, als auch in der Kommunikation gegenüber der Versicherung Ihnen zur Seite stehen. Auch in einem eventuell notwendig werdenden gerichtlichen Verfahren zur Klärung solcher Streitpunkte, stehen wir Ihnen als Prozessvertreter zur Seite.
Abwicklung des Schadensfalls
Spätestens wenn der Schadensfall eingetreten ist, muss der Versicherungsnehmer viele Punkte beachten, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt und die Versicherung den Schaden reguliert.
Auch können in diesem Zusammenhang viele Probleme auftreten, wenn z.B. im Streit steht, ob überhaupt ein Schadensfall vorliegt, bzw. ob dieser unter das versicherte Risiko fällt.
Auch kann der Versicherungsschutz gefährdet sein und eine Leistungskürzung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers im Raum stehen, wenn dem Versicherungsnehmer beispielsweise eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, eine Obliegenheitsverletzung oder sogar die Herbeiführung des Versicherungsfalls vorgeworfen wird.
In all diesen Konstellationen können wir den Versicherungsnehmer im Hinblick auf die Durchsetzung seiner Leistungsansprüche gegenüber der Versicherung vertreten, was auch eine Vertretung in einem Gerichtsverfahren einschließt.
Beendigung der Versicherung
Auch zur Frage der Beendigung eines Versicherungsvertrages können sich für den Versicherungsnehmer die unterschiedlichsten Fragestellungen ergeben. So kann sich der Versicherungsnehmer einer unberechtigten Kündigung oder einer Vertragsänderung bzw. Vertragsanpassung seitens der Versicherung ausgesetzt sehen, auf die dann sachgerecht zu reagieren ist.
Auch kann es im umgekehrten Fall Probleme geben, wenn die Versicherung eine Kündigung seitens des Versicherungsnehmers nicht oder nur mit schlechten Konditionen akzeptieren will. Denkbar sind dabei Streitfragen zu Rückkaufswerten oder zum konkreten Zeitpunkt der Vertragsbeendigung. In diesen Fällen können wir neben der Beratung uns auch direkt mit der Gegenseite in Verbindung setzen und Ihre Rechte geltend machen. Dies gilt auch, wenn sich dies nur in einem gerichtlichen Verfahren klären lässt.
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Ihr Ansprechpartner
Markus Lehmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bereiche: Verkehrsrecht Versicherungsrecht
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