Verkehrsrecht

Bei derzeit ca. 50 Millionen zugelassenen Kraftfahrzeugen in Deutschland und der stetig wachsenden Verkehrdichte sind Unfälle und andere Konfliktssituationen im Bereich des Straßenverkehrs leider alltäglich geworden. Gerade in diesen Situationen ist es dann aber wichtig, sich fachkundiger Hilfe für die Lösung der verschiedensten Fragestellungen zu bedienen. So können wir Sie mit fachanwaltlicher Unterstützung beispielsweise bei der Unfallregulierung, bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe und Ordnungswidrigkeiten unterstützen.

Unfallregulierung
Im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallregulierung machen wir für Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geltend.
Diese Ansprüche umfassen regelmäßig beim Fahrzeugschaden Schadenspositionen wie Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten, Mietwagen- bzw. Nutzungsausfallkosten, Wertminderung und Finanzierungskosten, um nur die häufigsten zu nennen.
Dabei ist jeder Unfall in seiner konkreten Konstellation dahingehend zu betrachten, welcher Abrechnungsweg der Günstigste ist bzw. welche Schadenspositionen durchsetzbar sind. Wir beraten in diesem Zusammenhang auch, was der Geschädigte bei bestimmten „Weichenstellungen“ zu beachten hat, um seine Ansprüche optimal durchsetzen zu können. Eine allgemeine Lösung gibt es aufgrund der Komplexität des Schadenersatzrechts und der Vielzahl der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht, vielmehr ist jeder Fall individuell zu prüfen und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Geschädigten zu lösen.

Dies alles gilt umso mehr, wenn zusätzlich ein sogenannter Personenschaden hinzukommt, d.h. der Fahrer oder weitere Beteiligte durch den Unfall verletzt oder sogar getötet worden sind. Neben dem Schmerzensgeld gibt es eine Vielzahl von weiteren Schadenspositionen, die in einem solchen Fall in Betracht kommen können. Dies sind z.B. der Haushaltsführungsschaden, wenn verletzte Familienmitglieder unfallbedingt nicht mehr ihren Anteil an der Arbeit im Haushalt weiter erbringen können sowie auch ein möglicher Erwerbsschaden (Verdienstausfall), wenn verletzte Personen zeitweise oder auch nicht absehbar nicht mehr ihrer vorher ausgeübten Erwerbstätigkeiten nachgehen können.
In solchen Konstellationen sind unter Umständen schnell hohe Schadenssummen erreicht, deren Regulierung oftmals komplizierte Berechnungen voraussetzt.
Auch zu Fragen, ob im konkreten Einzelfall eine vergleichsweise Abfindungsregelung vorzugswürdig ist, stehen wir beratend an der Seite des Geschädigten.

Auch im Fall, dass eine außergerichtliche Regulierung nicht erfolgreich ist, da beispielsweise die gegnerische Versicherung die Ansprüche – aus unserer Sicht unberechtigt - abgelehnt hat, stehen wir Ihnen in einem dann notwendigen Klageverfahren als Prozessvertreter zur Seite. Vorab klären wir mit Ihnen die Frage der Kosten, die in vielen Fällen beispielsweise von Rechtschutzversicherungen übernommen werden und beraten Sie umfänglich über die bestehenden Prozessrisiken.

Verteidigung gegen einen strafrechtlichen Vorwurf
Einem strafrechtlichen Vorwurf kann man sich unter Umständen schnell ausgesetzt sehen, so steht bei jeder Unfallbeteiligung immer ein möglicher Vorwurf des § 142 StGB (Unfallflucht) im Raum, jedenfalls wenn man dem Unfallgegner nicht ermöglicht, Feststellungen zur eigenen Unfallbeteilung zu treffen.
Ein solcher Vorwurf der Unfallflucht ist in der Praxis neben den weiteren Tatbeständen der Trunkenheitsfahrt, der Straßenverkehrsgefährdung, der fahrlässigen Körperverletzung (z.B. bei jedem Unfall mit Personenschaden), der Beleidigung und Nötigung mit am häufigsten anzutreffen

Sobald ein solcher Vorwurf erhoben worden ist, können wir im Rahmen der Verteidigung bereits frühzeitig Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen und eventuell rechtzeitig die „richtigen Weichen“ stellen. Im Rahmen eines Strafverfahrens sind neben einem Freispruch auch andere Möglichkeiten der Verfahrenseinstellungen in Betracht zu ziehen. Auch im Falle dessen, das der strafrechtliche Vorwurf sich als zutreffend erweisen sollte, gibt es im Rahmen der Verteidigung verschiedenste Möglichkeiten, ein positives Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Dies gilt insbesondere, wenn oftmals neben einer Strafe auch regelmäßig führerscheinrechtliche Maßnahmen wie ein Entzug der Fahrerlaubnis im Raum stehen.

Bußgeldverfahren
Entsprechend der Vorgehensweise bei einem strafrechtlichen Vorwurf vertreten wir Sie auch gegenüber einem bußgeldrechtlichen Vorwurf.
Von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstößen bis hin zu Parkverstößen ist das Spektrum von möglichen Vorwürfen breit gestreut.
Fast jeder Verkehrsteilnehmer wird statistisch gesehen mit einem solchen Vorwurf irgendwann einmal konfrontiert werden.
Auch hier können wir im Rahmen der Vertretung den Betroffenen in dem oftmals vorgeschalteten Anhörungsverfahren sowie im eigentlichen Bußgeldverfahren und nachfolgend im gerichtlichen Verfahren vertreten.
Dabei steht als Ziel regelmäßig die Einstellung des Bußgeldverfahrens im Raum. Aber auch die Möglichkeit für den Betroffenen eine günstigere Position, insbesondere im Hinblick auf die oft mit dem Verfahren einhergehenden führerscheinrechtlichen Maßnahmen zu erreichen, ist ein wichtiger Aspekt unserer Tätigkeit.

Führerschein und Fahrerlaubnis
Oftmals ist es eine Folge der bereits genannten strafrechtlichen bzw. bußgeldrechtlichen Ermittlungen, dass zusätzlich Maßnahmen bzgl. der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins des Betroffenen drohen bzw. erfolgen.
Auch hier vertreten wir die Betroffenen in den parallelen Straf – bzw. Bußgeldverfahren, aber auch im Verwaltungsverfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde bzw. im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Unsere Tätigkeit ist dabei immer darauf gerichtet, für den Betroffenen die praktikabelste Lösung zu erreichen, damit entweder der Entzug der Fahrerlaubnis vermieden werden kann oder zumindest die Einschränkungen so gering wie möglich für den Betroffenen ausfallen.
Sollte die Fahrerlaubnis aber bereits entzogen worden sein, können wir Sie bei der schnellstmöglichsten Wiedererlangung auch mit unseren Partnern in diesem Bereich vielfältig unterstützen.

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Markus Lehmann

Rechtsanwalt Markus Lehmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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