Sozialrecht

Fast jeder Mitbürger der Bundesrepublik Deutschland ist in deren soziale Sicherungssyteme eingebunden. Bei derzeit etwa 82 Mio. Einwohnern bleiben Konflikte mit den Leistungsträgern (Behörden) nicht aus. Diese haben vielseitige Ursachen, die für den Betroffenen oft schwer verständlich oder nicht nachvollziehbar sind. Sie haben jedoch alle etwas gemeinsam, sie sind belastend und zeitraubend. Deshalb gehört zu unseren Beratungsschwerpunkten nicht nur die Führung der entsprechenden Widerspruchs– und Klageverfahren, sondern auch die Suche nach einer adäquaten Alternative. Im Einzelnen bedeutet dies:

Antragsverfahren
Bevor man sich in eine Auseinandersetzung mit einer Behörde begibt, gilt es zu klären, ob nicht auch ein Neufeststellungsverfahren oder ein Verschlechterungsantrag, etwa im Opferentschädigungsrecht (OEG) oder im Schwerbehindertenverfahren (SGB IX), schneller und effektiver zum Ziel führen. Darüber hinaus ist ein Augenmerk auf ergänzende Ansprüche gegen weitere Leistungsträger zu richten.

Zum Beispiel haben Opfer von Straftaten nicht nur Ansprüche gegen die Versorgungsämter, sei es, dass sie nunmehr schwerbehindert sind oder sich ihr Gesundheitszustand durch die Tat so verschlechtert hat, dass eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit denkbar sind. Nicht selten droht dann noch der Verlust des Arbeitsplatzes. Hier helfen Ansprüche gegen die OEG- Abteilungen der Versorgungsämter weiter, die z.B. Grundrenten oder Berufsschadenausgleich leisten können. Aber auch Ansprüche auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente und Teilerwerbsunfähigkeitsrente gegen die Rentenversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Berlin- Brandenburg) sind ursachenunabhängig gegeben. Nicht selten sind die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft (SGB VII) mit einzubinden.

Oftmals helfen auch Reha-Anträge, etwa eine Umschulung oder eine Kur zu erhalten, um so eine Rückkehr ins Erwerbsleben oder in eine gesündere Zukunft zu ermöglichen.

Wir helfen hier bei der Antragsstellung und begleiten Sie auf dem umfangreichen und langwierigen Weg im behördlichen Leistungsverfahren.

Widerspruch und Klage
Bei der teilweisen oder vollen Ablehnung der begehrten Leistung, aber auch bei Rückforderung angeblich überzahlter Leistungen (SGB X), prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Bescheide und die Möglichkeit bei versäumten Fristen die Verfahren wieder aufzunehmen. Wir nehmen ggf. Akteneinsicht, sichten durch Gespräche mit Ihnen, Ärzten und Therapeuten den tatsächlichen Sachverhalt und führen das Widerspruchsverfahren gegen die zuständige Behörde sowie Klage und Berufung vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht (SGG).

Flankierende Maßnahmen
Häufig sind während der behördlichen und gerichtlichen Verfahren existenzsichernde Maßnahmen etwa im Rahmen des SGB III, SGB V, SGB VI zu ergreifen. Auch bestehen Möglichkeiten, dass die Bundesagentur für Arbeit, die Kranken- und Pflegekassen (SGB V, XI) und die Rentenversicherungsträger in Vorleistungen gehen, um dann interne Erstattungsansprüche gegen die zuständigen Versorgungsträger, wie etwa das Landesamt für Gesundheit und Soziales -Versorgungsamt- geltend zu machen.

Verbindung zu anderen Rechtsgebieten
Da der Gedanke der privaten Vorsorge und Absicherung in der heutigen Gesellschaft einen immer größeren Stellenwert erlangt, haben die Betroffenen häufig auch Ansprüche gegen private Rentenversicherer oder Unfallversicherungen. Auch hier stehen wir Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Henrike Weber

Rechtsanwalt Henrike Weber

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht

Bereiche: Sozialrecht Erbrecht

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