Mietrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Miete die Grundform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung beweglicher und unbeweglicher Sachen zum Gebrauch an andere. Damit ist sie die bei weitem wichtigste Erscheinungsform der so genannten Gestattungs- oder Gebrauchsüberlassungsverträge. Weitere Formen sind die Leihe sowie die Pacht. Von erheblicher Bedeutung ist der Sozialcharakter der Miete, da in Deutschland nach wie vor mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete wohnt.

Schwerpunkt unserer Beratung sind folgende Aspekte:

Vertragsgestaltung
Voraussetzung eines Mietverhältnisses ist häufig ein schriftlicher Mietvertrag. Wir entwerfen entsprechende Verträge und beraten über die notwendigen und möglichen Vertragsklauseln. Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung und passen bestehende Verträge geänderten Wünschen der Vertragsparteien an. Im Falle eines mündlichen Mietvertrages informieren wir über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und klären über etwaige Probleme auf.

Soweit ein Untermietverhältnis geschlossen werden soll, entwerfen wir Untermietverträge und informieren über die damit verbundenen Probleme. Ferner beraten wir über die Voraussetzungen und Risiken von Wohngemeinschaften und zeigen Regelungsmöglichkeiten auf.

Mietminderung
Die Freude um den Abschluss eines Mietvertrages endet häufig, soweit der Mietgegenstand (die Mietwohnung) nicht derjenigen Beschaffenheit entspricht, die vereinbart ist, mithin einen Mangel aufweist. In diesem Fall unterstützen wir bei der rechtswirksamen Feststellung des Mangels sowie der Ursache und ggf. der Verantwortlichkeit. Wir beraten über die notwendigen Schritte (Information des Vermieters) und die Gewährleistung der Rechte der Beteiligten. Wir unterstützen sie ferner bei der Bestimmung der Mietminderung und der Durchsetzung der Mangelbeseitigung.

Mieterhöhung
Im Rahmen des Mietverhältnisses beraten wir über die Möglichkeiten der Mieterhöhung sowie über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen und Grenzen (Mietwucher). Wir überprüfen Mieterhöhungsverlagen, und unterstützen bei der Durchsetzung der zulässigen Miete.

Betriebskosten
Unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen sowie der örtlichen Gegebenheiten beraten wir über die relevanten Betriebkosten sowie deren Umlegbarkeit und die jeweiligen Umlagemaßstäbe. Wir zeigen die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung auf und prüfen erteilte Abrechnungen in formeller und materieller Hinsicht. Wir zeigen die jeweiligen Rechte des Vermieters und des Mieters auf und unterstützen bei deren Durchsetzung.

Kündigung
Soweit der Vermieter oder der Mieter das bestehende Mietverhältnis beenden will, beraten wir über die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Mietvertragskündigung (ordentlich bzw. außerordentlich) und setzen die Beendigung des Vertrages durch. Wir beraten jedoch auch über die Möglichkeiten der Vertragsfortsetzung und über Räumungsfristen und deren Verlängerung bzw. Ausnutzung.

Ferner beraten wir über die Möglichkeiten der Stellung eines Nachmieters und erstellen Mietaufhebungsverträge.

Auszug
Nach der Kündigung des Mietverhältnisses unterstützen wir bei der Übergabe bzw. Übernahme der Mieträume. Wir beraten über die notwendigen Schönheitsreparaturen und den vertraglichen Übergabezustand der Räumlichkeiten.

Nach Beendigung des Mietvertrages unterstützen wir bei der Rückzahlung der Mietsicherheit bzw. der Durchsetzung von ausstehenden Zahlungsverpflichtungen.

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Lars Preuß

Rechtsanwalt Lars Preuß

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

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