Familienrecht
In Deutschland lebten im Jahre 2006 etwa 18,7 Millionen Ehepaare, davon etwa 9 Millionen mit Kindern und etwa 9,7 Millionen ohne Kinder.
Im Jahr 2007 wurden zudem 368.900 Ehen geschlossen und demgegenüber 187.072 Ehen durch die Familiengerichte geschieden. Ca. 160.000 minderjährige Kinder erlebten dabei die häufig mit dem Scheitern der Ehe einhergehenden Auseinandersetzungen, die Trennung und Scheidung der Ehe ihrer Eltern mit.
Zudem stellt die Ehe heutzutage nicht mehr die allein anerkannte und gesellschaftlich akzeptierte Form des Zusammenlebens zweier Menschen dar. Hinzugekommen sind die nichteheliche Lebensgemeinschaft und die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.
All dies möge verdeutlichen, dass jedem Mitbürger der Bundesrepublik Deutschland das Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit entstehen kann, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen.
Das Familienrecht regelt als Teilgebiet des Zivilrechts die Rechtsverhältnisse der durch Familie, Verwandtschaft, Ehe, Lebenspartnerschaft sowie Lebensgemeinschaft miteinander verbundenen Personen. Zudem befasst es sich aber auch mit dem außerhalb der Verwandtschaft bestehenden Vertretungsfunktionen (Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung).
Zu unseren Beratungsschwerpunkten gehören daher:
Eherecht
Bevor man sich „ewig bindet“ gilt es zu klären, welche Voraussetzungen die Eheschließung hat und ob, bezogen auf die Ehegatten, Eheverbote oder Zweifel an der Ehefähigkeit bestehen. Es ist ferner zu klären, welche Formerfordernisse (Vorlage von Geburtsurkunden, ggf. Sterbeurkunden oder rechtskräftiges Scheidungsurteil einer früheren Ehe) und Zuständigkeiten (Wohnsitzstandesamt eines Verlobten) zu beachten sind.
Zudem zeigen wir die Wirkungen der Ehe auf, insbesondere betreffend das Namensrecht, die elterliche Sorge für Kinder, das eigene Vermögen in der Ehe und die Haftung für Verbindlichkeiten sowie hinsichtlich Hausrat und ehelicher Wohnung.
Soweit die Ehe mit einem ausländischen Partner geschlossen werden soll, beraten wir Sie über die Voraussetzungen dieser Ehe sowie die Besonderheiten, welche im Falle einer Scheidung zu beachten sind.
Zudem unterstützen wir Sie jederzeit, ggf. gemeinsam mit einem Notar, bei der Gestaltung sowie dem Abschluss eines Ehevertrages, klären Sie über entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten und die rechtlichen Grenzen auf.
Scheidung
Sollte die Ehe scheitern und eine Scheidung notwendig werden, beraten wir Sie über die Voraussetzung einer Ehescheidung, insbesondere die Voraussetzung einer Trennung sowie die zeitlichen Vorgaben an das Trennungsjahr. In Fällen, in welchen einem Ehegatten ein Festhalten an der Ehe nicht zumutbar ist, beraten wir Sie auch über die Möglichkeit einer so genannten „Härtefallscheidung“.
Im Rahmen der Scheidungsfolgen gehören zu unserem Beratungsschwerpunkten insbesondere
- Regelungen hinsichtlich der elterlichen Sorge für vorhandene Kinder,
- Umgangsrecht mit diesen Kindern,
- Unterhaltsregelungen,
- Verteilung des Vermögens nach der Scheidung (Zugewinn),
- Versorgungsausgleich und dessen Berechnung,
- Zuweisung der Ehewohnung,
- Verteilung des Hausrats.
Unterhalt
Im Rahmen des Unterhalts zeigen wir auf, wer einen Anspruch auf Unterhalt hat und wer wie viel Unterhalt an wen und ggf. wie lange zahlen muss. Dabei beraten wir über die Unterhaltsverpflichtungen während der Ehe gegenüber dem Ehepartner und Kindern. Wir stellen dar, wer nach der Trennung und Scheidung einer Ehe Unterhalt für die Kinder bzw. den jeweils anderen Ehegatten zahlen muss. Insoweit beraten wir auch über die Möglichkeiten von Unterhaltsvereinbarungen sowie deren rechtliche Grenzen. Zudem informieren wir über die zeitlichen Möglichkeiten, welche es im Rahmen von Unterhaltsvereinbarungen gibt und beraten auch zu den eigenen Erwerbspflichten des unterhaltsberechtigten Ehegatten.
Ferner stellen wir den Verwandtenunterhalt sowie die daraus resultierenden Pflichten gegenüber Verwandten dar. Wir unterstützen Sie bei den Ermittlungen von Unterhaltszahlbeträgen und berechnen für Sie Ihre eigene Zahlungspflicht bzw. die Höhe zu fordernder Zahlungen.
Zudem beraten wir Sie zu den Möglichkeiten des so genannten Sonderbedarfs (unregelmäßig eintretender und außergewöhnlich hoher Bedarf) sowie des regelmäßigen Mehrbedarfs.
Soweit das Einkommen eines Unterhaltspflichtigen trotz aller Bemühungen nicht ausreicht, um die Unterhaltsansprüche von Berechtigten zu erfüllen, beraten wir auch über den so genannten Mangelfall und dessen rechtliche und tatsächliche Konsequenzen. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten es insoweit zu einer notwendigen Unterhaltsanpassung gibt.
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Im Rahmen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften zeigen wir den Partnern die damit einhergehenden Rechte und Pflichten auf. Ferner beraten wir im Falle des Scheiterns der nichtehelichen Lebensgemeinschaft über die Rechtsfolgen und gegenseitigen Ansprüche. Zudem erstellen wir für Sie Partnerschaftsverträge und beraten entsprechend.
Lebenspartnerschaft
In diesem Bereich beraten wir Sie über die Begründung der Partnerschaft sowie die Wirkungen, welche mit der Begründung einer derartigen Partnerschaft einhergehen. Soll die Lebenspartnerschaft aufgehoben werden, beraten wir Sie über die notwendigen Voraussetzungen sowie die Rechtsfolgen, welche mit der Aufhebung der Partnerschaft entstehen.
Abstammung
Im Bereich des Abstammungsrechts, in welchem es vornehmlich um die Frage geht, wer der Vater bzw. die Mutter eines Kindes ist, beraten wir Sie insbesondere über die Fragen der Vaterschaftsanfechtung sowie der Feststellung einer Vaterschaft. Wir unterstützen Sie insoweit bei einer Vaterschaftsanfechtungsklage vor dem zuständigen Familiengericht und beraten insoweit zu den Voraussetzungen sowie den relevanten Fristen.
Wir unterstützen Sie zudem bei der Feststellung der Vaterschaft und bei einer ggf. notwendigen Vaterschaftsfeststellungsklage.
Adoption
In diesem Bereich beraten wir Sie zu den Voraussetzungen einer Adoption, wobei die unterschiedlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Adoption minderjähriger sowie volljähriger Kinder thematisiert werden. Ferner unterstützen wir Sie, ggf. in Zusammenarbeit mit einem Notar, bei der gerichtlichen Antragstellung und beraten Sie über die mit einer Adoption einhergehenden Rechtsfolgen.
Artikel zum Thema
- Versorgungsausgleich – Rentnerprivileg
- Neuerungen im Familienrecht
- Unterhalt – Das neue Recht Teil 2
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