Erbrecht
Das Erbrecht ist die rechtliche Folge eines tragischen Ereignisses. Oft werden die mit der Trauerarbeit beschäftigten nahen Angehörigen und Erben mit einer Vielzahl von zu regelnden Angelegenheiten überfrachtet. Neben dem persönlichen Schmerz sind die gesamten vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Verstorbenen zu bewältigen. Dies kann für alle Beteiligten sehr belastend sein. Jedoch kann diese rechtliche Belastungssituation im Erbfall durch eine vorausschauende Regelung zu Lebzeiten erheblich eingeschränkt werden. Daher richten wir unser Augenmerk zunächst auf eine
Präventive Beratung
Die eigenen vermögensrechtlichen Angelegenheiten können bereits zu Lebzeiten etwa im Wege eines Testaments geregelt werden. Dabei beraten wir Sie hinsichtlich der aller Arten und Inhalten letztwilliger Verfügungen, stellen im Bedarfsfall den Kontakt zu Notaren her, und regeln den Kontakt zu Nachlassgerichten, sollte z.B. die Errichtung eines notariellen Testaments gewollt sein.
Jedoch ist auch hier daran zu denken, dass dem Erbfall ein langer Leidensweg vorausgehen kann, bei dem ggf. eine Geschäftsunfähigkeit eintreten kann, die spätere Regelungen unmöglich macht. Um einen auch dann noch vertrauensvollen und letztlich selbstbestimmten Umgang zu gewährleisten, unterstützen wir sie gerne bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht und eines Patientenbriefes. Auch hier binden wir die maßgeblichen Institutionen mit ein.
Beratung im Erbfall
Tritt dann der Erbfall ein, so klären wir zunächst in einem ersten Gespräch die gegenwärtige Situation für die Hinterbliebenen, prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt oder wie ein mögliches Testament auszulegen ist. Wir beraten Sie dann bzgl. der notwendigen Einbindung des Nachlassgerichtes, etwa weil eine Testamentseröffnung in Betracht kommt oder bei einem gemeinschaftlichen Ehegattentestamente ( z.B. Berliner Testament) eine erneute Hinterlegung denkbar ist. Wir sichten dann den Nachlass und klären in diesem Zusammenhang, was rechtlich zu tun ist. Wir prüfen, ob der Nachlass ggf. überschuldet ist und eine Ausschlagung in Betracht kommt. Andernfalls beraten wir Sie in Hinblick auf die Beantragung eines Erbscheins und die dann ggf. folgende Erbauseinandersetzung.
Unter Umständen ist dann auch zu klären, welche Ansprüche die Miterben untereinander haben bzw. wie auf eine Enterbung, etwa durch die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches, zu reagieren ist. Bei alle dem setzen wir auf eine zügige und konstruktive Auseinandersetzung mit den Mitbetroffenen und erstell bei Bedarf auch Nachlassverzeichnisse.
Sollte es in diesem Zusammenhang zu einem Streitfall kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor Gerichten und Behörden.
Verbindung zu anderen Rechtsgebieten
Durch den Tod eines Menschen sind eine Vielzahl von Rechtsgebieten berührt, die sich außerhalb der erbrechtlichen Regelungen des BGB bewegen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ansprüche z.B. aus einer Lebensversicherung bestehen, die möglicher weise unabhängig vom Nachlass zu realisieren sind. Es ist aber auch denkbar, dass Unfallversicherungen oder Dritte zur Haftung herangezogen werden müssen. Nichtselten ist die Rentenversicherung oder das Versorgungsamt mit einzubeziehen, weil gegen diese eigene Ansprüche bestehen oder diese einen eigenen Erstattungsanspruch geltend machen. In all diesen Fällen stellen wir Ihnen ebenfalls gerne unsere Hilfe zur Verfügung.
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