Mietschulden – Kündigung – Räumung?
Dieser Artikel ist erschienen in: Rudow Live
Immer mehr Bürger kommen in eine wirtschaftliche Zwangslage, in welcher es ihnen nicht mehr möglich ist, allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In dieser Situation wird dann vielfach die laufende Miete nicht bezahlt, da man darauf vertraut, dass der Vermieter „schon nicht gleich kündigen wird“. Dies ist jedoch ein Irrtum, der fatale Folgen nach sich ziehen kann.
Jeder Mieter sollte unbedingt wissen, dass ein Vermieter zur Kündigung berechtigt ist, wenn der Mieter entweder zweimal hintereinander einen erheblichen Teil (insgesamt mehr als eine Monatsmiete) nicht bezahlt oder regelmäßig weniger bezahlt und irgendwann mit zwei vollen Mieten im Rückstand ist. Sollte der Vermieter in einem solchen Fall kündigen, ist jedoch noch nicht alles verloren. Der Mieter muss vielmehr wissen, dass auch er Rechte hat. So kann er die Kündigung abwenden, wenn er vor dem Zugang der Kündigung die gesamte rückständige Miete bezahlt. Sollte der Mieter aus wirtschaftlichen Gründen eine Zahlung nicht vornehmen können, hat er, für den Fall dass der Vermieter eine sog. Räumungsklage einreicht, eine weitere Möglichkeit, eine Räumung der Wohnung abzuwenden. Die Kündigung wird nämlich nachträglich unwirksam, wenn der Mieter innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage die vollständige (rückständige und laufende) Miete bezahlt. Sollte der Mieter auch diese Möglichkeit nicht haben, muss er sich innerhalb der zweimonatigen Frist umgehend an das zuständige Sozialamt wenden. Das Sozialamt wird sich dann regelmäßig zur Kostenübernahme bereit erklären, um den Mieter vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren. Der Mieter sollte jedoch dringend bedenken, dass die Nachzahlung nur dann zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, wenn nicht innerhalb der letzten zwei Jahre vor Zugang der Kündigungserklärung gleiches vorgefallen ist, also der Mieter in dieser Zeit schon einmal die Kündigung durch Nachzahlung unwirksam machte.
Merke: Innerhalb von zwei Jahren kann die Kündigung durch Nachzahlung nur einmal
gestoppt werden.
Newsletter Weber Preuß Lehmann
Büro Berlin-Mitte
Lottumstraße 23
10119 Berlin
Tel: 030 440 17703
Fax: 030 440 17704
Büro Berlin-Neukölln
Neuköllner Straße 346
12355 Berlin
Tel: 030 720 15616
Fax: 030 720 15617