Amokfahrer muss zehn Jahre ins Gefängnis
Dieser Artikel ist erschienen in: Berliner Morgenpost Link zum Artikel
Ein 30 Jahre alter Autofahrer, der vor knapp einem Jahr in Neukölln einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, ist vom Berliner Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Ein 30 Jahre alter Autofahrer, der vor knapp einem Jahr in Neukölln einen tödlichen Verkehrsunfall verursachte, ist vom Berliner Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der 30-jährige Marcus G. fuhr am 16. Juni vergangenen Jahres in Neukölln mit seinem Auto auf ein haltendes Fahrzeug auf. Als der Fahrzeugbesitzer die Polizei rufen wollte, ergriff der wegen Verkehrsdelikten mehrfach vorbestrafte Marcus G. die Flucht. Dabei erfasste er in der Sonnenallee, Ecke Rosegger Straße (Neukölln) zunächst eine 77 Jahre alte Rollstuhlfahrerin und deren 53 Jahre alte Begleiterin, die beide Verletzungen erlitten. Anschließend rammte er mit etwa 30 bis 40 Stundenkilometern die 70-jährige Ida S., die ebenfalls bei grüner Ampel die Straße überqueren wollte. Marcus G. schliff die Frau etwa 500 Meter mit, ließ sie dann liegen und stellte den Wagen ein paar Querstraßen weiter ab. Für die Frau kam jede Hilfe zu spät. Sie starb noch am Unfallort an inneren Verletzungen. Das Gericht verurteilte Marcus G. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung. Eine Verurteilung wegen Mordes sei nicht in Frage gekommen, sagte Richter Peter Faust, weil dem Angeklagten nicht habe nachgewiesen werden können, dass er das Mitschleifen der Frau bemerkte. Der Vorwurf des Mordes war deswegen auch schon von Staatsanwalt Michael von Hagen nicht aufrecht gehalten worden. Das Gericht ordnete außerdem gegen den drogensüchtigen Angeklagten nach Verbüßung von sechs Jahren Haft die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zudem verfügte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage eine lebenslange Führerscheinsperre.
Opferanwalt Roland Weber wies darauf hin, dass seine Mandanten durch diese “absolut vermeidbare, von Egoismus geprägte Tat” die Mutter verloren
hätten. Der Angeklagte sei frech mit einem auf seinen Namen zugelassenen Fahrzeug durch die Stadt gefahren, obwohl er noch nie in seinem Leben
einen Führerschein besessen habe.
12.05.2007, 04:00 Uhr, mim
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